Der Weg in die Praxis: Informationen zu Ablauf und Kosten

Schritt für Schritt: der Ablauf einer Behandlung 

Kontaktaufnahme: Sie können mich telefonisch oder per E-Mail für eine erste unverbindliche Anfrage kontaktieren. Ich werde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden. 

Erstgespräch: In einem ersten Termin lernen wir uns gegenseitig kennen, sprechen über Ihre Anliegen und die aktuelle Situation Ihres Kindes und klären gemeinsam, ob eine Psychotherapie die passende Unterstützung für Ihr Kind sein kann. In der Regel findet das Erstgespräch gemeinsam mit Ihrem Kind statt. Während Kinder von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten angemeldet werden, können sich Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr auch eigenständig für den Weg in die Psychotherapie entscheiden.
Bitte beachten Sie, dass bei gemeinsamem Sorgerecht die Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile für den Beginn der Diagnostik und Therapie vorliegen muss. Entsprechende Vordrucke händige ich Ihnen in meiner Praxis gerne aus. 

Probatorik (Probestunden): Nach dem Erstgespräch folgen dann die sogenannten probatorischen Sitzungen, in denen es zunächst darum geht, sich besser kennenzulernen und herauszufinden, ob beide Seiten sich eine therapeutische Zusammenarbeit vorstellen können. Neben dem Aufbau einer vertrauensvollen therapeutischen Beziehung dient die Probatorikphase außerdem der vertieften Diagnostik und der Erstellung eines individuellen Behandlungsplans. In der Regel können bis zu sechs probatorische Sitzungen stattfinden.

Therapiephase: Entscheiden Patient und Therapeutin sich gemeinsam für eine Behandlung, so wird je nach Bedarf entweder eine Kurzzeittherapie (24 Sitzungen plus 6 Bezugspersonenstunden) oder aber eine Langzeittherapie (60 Sitzungen plus 15 Bezugspersonenstunden) bei der jeweiligen privaten Versicherung oder Beihilfestelle beantragt. Die tatsächliche Kostenübernahme hängt von Ihrem individuellen Tarif bei der jeweiligen Versicherung ab. Sollten Sie die Psychotherapie als Selbstzahler beanspruchen, so wäre keine Beantragung notwendig und die Therapie kann direkt begonnen werden. 

Die Sitzungen finden in der Regel -sofern nichts anderes vereinbart wurde- wöchentlich statt und dauern je Sitzung 50 Minuten. Je nach Symptomatik kann es außerdem sein, dass mehrere Sitzungen die Woche geplant werden oder aber Doppelstunden stattfinden. Dies würde immer individuell mit den Betroffenen abgestimmt und an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden.

Kostenübernahme in der Privatpraxis

Patienten mit privater Krankenversicherung und Beihilfeberechtigte: 

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und wird in der Regel problemlos durch die private Kasse und/oder Beihilfestelle übernommen. Da die Leistungspflichten jedoch je nach Ihrem individuell abgeschlossenen Tarif variieren können, bitte ich Sie, vor Beginn der Behandlung mit Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfestelle zu klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden und ob eine Begrenzung der Sitzungsanzahl pro Kalenderjahr vorliegt. 

Die zur Beantragung der Therapie notwendigen Unterlagen erhalten Sie von Ihrer privaten Versicherung. Sobald Ihnen die Antragsunterlagen vorliegen, leiten Sie diese bitte an mich weiter oder bringen sie zum Erstgespräch mit. Falls Sie Unterstützung benötigen sollten, kommen Sie gerne auf mich zu. 

Patienten, die selbst zahlen möchten: 

Selbstverständlich können Sie die Kosten einer ambulanten Psychotherapie auch selbst übernehmen. In diesem Fall entfallen sämtliche Formalitäten mit den Versicherungsträgern und es findet keine Übermittlung von Diagnosen an die Krankenkasse statt.

Die psychotherapeutischen Sitzungen werden über eine private Rechnung geltend gemacht. Auch hier richten sich die Behandlungskosten nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

Adresse

Münsterstraße 4

48291 Telgte

Termine nach Vereinbarung